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-===== Hausordnung der IGS Morbach ===== 
  
-Die nachfolgende Hausordnung wurde von einem Schulentwicklungsteam, bestehend aus Eltern, Schüler/innen und Lehrkräften, im Schuljahr 2009/10 entworfen. Die aktuelle Fassung wurde von den beteiligten Gremien am 22.07.2015 beschlossen und gilt ab dem 01.09.2015. 
- 
-==== 1. Grundregelungen für alle ==== 
-Wir verstehen die Schule als einen Ort des Miteinanders, an dem es Freiräume und Grenzen gibt. Diese Freiräume und Grenzen werden durch schulinterne Regelungen, aber auch durch rechtliche Bestimmungen festgelegt. Wir vereinbaren, sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen dieser Regelungen und Bestimmungen wahrzunehmen und die 
-Grenzen vereinbarter und festgelegter Freiräume nicht zu überschreiten. 
- 
-==== 2. Wir vereinbaren folgende Grundregeln: ==== 
-  * Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. 
-  * Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. 
-  * Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren. 
-  * Wir sind höflich; 
-  * Wir sind pünktlich; 
-  * Wir gehen respektvoll miteinander um; 
-  * Wir sind zuverlässig; 
-  * Wir achten den Besitz anderer. 
- 
-==== 3. Einzelregelungen für alle ==== 
- 
-3.1. Wir vereinbaren für die Integrierte Gesamtschule Morbach die folgenden Lern- und Pausenzeiten: 
- 
-Zeitraum\\ 
-Lern- und Pausenzeiten\\ 
-07:45 – 08:00 Uhr Offener Beginn für die Klassen 5 und 6\\ 
-08:00 – 08:45 Uhr 01. Unterrichtsstunde\\ 
-08:45 – 09:30 Uhr 02. Unterrichtsstunde\\ 
-1. große Pause\\ 
-09:45 – 10:30 Uhr 03. Unterrichtsstunde\\ 
-10:30 – 11:15 Uhr 04. Unterrichtsstunde\\ 
-2. große Pause\\ 
-11:30 – 12:15 Uhr 05. Unterrichtsstunde\\ 
-12:20 – 13:05 Uhr 06. Unterrichtsstunde\\ 
-13:05 – 13:50 Uhr 07. Unterrichtsstunde oder Mittagspause\\ 
-13.50 – 14:35 Uhr 08. Unterrichtsstunde oder Mittagspause\\ 
-14:40 – 15:25 Uhr 09. Unterrichtsstunde\\ 
-15:25 – 16:10 Uhr 10. Unterrichtsstunde\\ 
- 
-3.2. Wir beachten die Verbote des Rauchens und des Genusses von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln auf dem Schulgelände bzw. während schulischer Veranstaltungen. Wir schreiten aktiv bei Verstößen gegen diese Verbote ein oder melden sie. 
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-3.3. Schäden, Verluste und Fundsachen melden wir den Hausmeistern oder der Schulverwaltung. 
- 
-3.4. Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas und sonstigen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist erlaubt. Haftung und Versicherungsschutz für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge können jedoch nicht übernommen werden. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder oder Mofas nur unter Aufsicht – zu unterrichtlichen Zwecken – benutzt werden. 
- 
-3.5. Der Vertrieb von Lebensmitteln oder allen Formen des Schriftgutes, der Aushang von Plakaten oder die Ausstrahlung von Bild- und Videodateien innerhalb der Schulgebäude, des Schulgeländes oder während schulischer Veranstaltungen bedürfen außerhalb schulischer oder unterrichtlicher Zielsetzungen immer der Genehmigung durch die Schulleitung. 
- 
-3.6. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen sind innerhalb der Schulgebäude, des Schulgeländes oder während schulischer Veranstaltungen ohne Einwilligung der aufgenommenen Personen und ohne Genehmigung der Schulleitung verboten. 
-==== 4. Einzelregelungen für die Klassen ==== 
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-4.1. Wir vereinbaren, innerhalb jeder Klasse verbindliche Klassenregeln im Sinne der erzieherischen Leitgedanken der Schule und im Sinne dieser Hausordnung zu erarbeiten, zu formulieren und anzuwenden. 
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-==== 5. Einzelregelungen für die Schülerinnen und Schüler ==== 
- 
-5.1. Als Schülerinnen und Schüler begeben wir uns auf dem kürzesten Weg zur Schule. Nach dem Betreten des Schulgeländes dürfen wir dieses bis zum Unterrichtsende nicht wieder verlassen, um den gesetzlichen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die die Ganztagsschule besuchen. Das eigenständige Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen erst ab der 11. Klasse gestattet. 
- 
-5.2. Als Schülerinnen und Schüler finden wir uns pünktlich vor Unterrichtsbeginn vor den Unterrichtsräumen ein. Ist die für uns zuständige Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, so melden wir dies der Schulverwaltung. 
- 
-5.3. Wir begeben uns nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause. Wir halten uns bei vorzeitig beendetem Unterricht in den ausgewiesenen Aufenthaltsräumen und -bereichen der Schule auf. Das Schulgelände dürfen wir bei vorzeitig beendetem Unterricht nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung unserer Eltern 
-verlassen. Diese schriftliche Einverständniserklärung muss der Klassenleitung oder der Schulverwaltung vorliegen. 
- 
-5.4. Als Schülerinnen und Schüler dürfen wir das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin, eines Lehrers verlassen. 
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-5.5. Als Schülerinnen und Schüler halten wir uns vor Schulbeginn und in den Pausen auf den Schulhöfen oder im Foyer der Gebäude A, B und E auf. Die Flure des Gebäudes E sind für uns weder Aufenthaltsbereich noch Durchgang. Für uns Schüler ab der 10. Klasse ist die Nutzung des B-Gebäudes in UG und EG ganztägig möglich. 
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-5.6. Wegen der großen Unfallgefahr halten wir uns als Schülerinnen und Schüler daran, in den Gebäuden nicht zu rennen und zu toben. Wir werfen nicht mit Schnee- und Eisbällen und wir schubsen und rangeln nicht. Wir achten gemeinsam auf diese Verbote und melden gefährliche Spiele und Tätigkeiten den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern. 
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-5.7. Als Schülerinnen und Schüler leisten wir den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer Folge. Bei Unfällen oder bei Streitigkeiten, in denen Gewalt eine Rolle spielt, informieren wir sofort die nächste Aufsicht führende Lehrkraft. Andere Streitigkeiten lösen wir gemeinsam – nötigenfalls unter Hilfestellung der schulischen Streitschlichter/innen. 
- 
-5.8. Für die sichere Verwahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Es besteht weder ein Versicherungsschutz, noch übernimmt die Schule eine Haftung bei Beschädigung oder Verlust. Aus diesen Gründen achten wir gemeinsam auf das Eigentum des Einzelnen und der Schule – auch indem wir andere vorbeugend auf ein nachlässiges oder fahrlässiges Verhalten aufmerksam machen. Für die sichere Verwahrung von Geld, Wertgegenständen oder teuren Kleidungsstücken stehen in der Schule Schließfächer zur Verfügung, zu denen wir in den Pausen sowie vor und nach den Unterrichtsstunden Zugang haben. Musikinstrumente können in der 
-Schulverwaltung zur Aufbewahrung abgegeben werden. 
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-5.9. Der Aufenthalt im Toilettenbereich ist rein zweckbestimmt. 
- 
-5.10. Schulfremde Personen oder uns unbekannte Eltern grüßen wir freundlich, melden aber den Aufenthalt dieser Personen sofort der nächsten Lehrkraft, den Hausmeistern oder der Schulverwaltung, weil für solche Personen eine Anmeldepflicht besteht. 
- 
-5.11. Die Benutzung von Handys und von elektronischen Unterhaltungsgeräten ist während der Unterrichtszeit nur zu pädagogischen Zwecken erlaubt. Beim Betreten des Schulgeländes schalten wir unser Handy und sämtliche Geräte, mit denen Bild- und Tondokumente aufgezeichnet und abgespielt werden können, ab. Ab der 10. Klasse dürfen wir elektronische Medien bei Vorlage und schriftlicher Zustimmung zu der Nutzerordnung PC der IGS 
-Morbach in folgenden Bereichen nutzen: im B-Gebäude, im UG des A-Gebäudes und in den Grünanlagen am B-Gebäude. 
- 
-5.12. Wir alle möchten in einer sauberen Schule lernen und arbeiten. Deshalb ist jeder verpflichtet, seine Abfälle in die entsprechenden Müllbehälter zu werfen. Nach Beendigung des Unterrichtes werden die Stühle in den Klassenräumen hochgestellt und alle Abfälle im Raum beseitigt. Kaugummis verschmutzen Einrichtungsgegenstände und Fußböden, deshalb ist das Kaugummikauen an unserer Schule nicht erlaubt. Wir spucken nicht auf den Boden, auf Gegenstände oder Personen, da dieses unhygienisch und sehr respektlos ist. 
-==== 6. Einzelregelungen für die Lehrerinnen und Lehrer ==== 
- 
-6.1. Als Lehrerinnen und Lehrer beginnen und beenden wir den Unterricht pünktlich. 
- 
-6.2. Als Lehrerinnen und Lehrer sind uns die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ein besonderes Anliegen. Darum vermitteln wir mit Nachdruck Sinn und Bedeutung von Sicherheitsregeln, achten auf sichere und umsichtige Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler und informieren die Eltern unverzüglich über sicherheits- und gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen ihrer Kinder während ihres Aufenthaltes in 
-der Schule bzw. während schulischer Veranstaltungen. 
- 
-6.3. Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir darauf, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit ständige Ziele im Schulleben sind. Insbesondere achten wir auf sparsamen Umgang mit energetischen Ressourcen in den Gebäuden und darauf, dass Müll adäquat entsorgt wird. 
- 
-6.4. Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir auf eine verständliche und genaue Information der Schülerinnen und Schüler über die Vereinbarungen dieser Hausordnung. Als Klassenleiter/innen oder Tutoren/innen thematisieren wir die Grundregeln für das schulische Miteinander in regelmäßigen Abständen in den Klassen. 
- 
-6.5. Als Lehrerinnen und Lehrer sind wir - insbesondere während der Pausen – freundliche, umsichtige und aufmerksame Ansprechpartner/innen für die Schülerinnen und Schüler. Wir geben durch unsere Präsenz, durch vorbeugende Maßnahmen sowie durch klare und bestimmte Anweisungen allen Schülern/innen ein Gefühl der Sicherheit. Wir greifen bei Streitigkeiten und Gefahrensituationen sofort ein. 
- 
-6.6. Schulfremde Personen oder uns unbekannte Eltern fragen wir zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nach dem Grund ihres Aufenthaltes in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände, weisen sie freundlich darauf hin, dass eine Anmeldepflicht in der Schulverwaltung besteht und tragen ggf. dafür Sorge, dass eine solche Anmeldung auch erfolgt. 
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-6.7. In den Pausen und nach dem Unterricht schließen wir die Klassenräume ab und achten so auf die Unversehrtheit des Eigentums unserer Schülerinnen und Schüler sowie auf deren Sicherheit. 
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-6.8. Als Lehrerinnen und Lehrer ahnden wir Verstöße der Schüler/innen gegen diese Hausordnung auf pädagogische sinnvolle Weise im Rahmen eines vereinbarten Maßnahmenkataloges. Gegen schulfremde Personen üben wir im Auftrag der Schulleitung nötigenfalls auch das Hausrecht aus. 
-==== 7. Einzelordnungen und Anhang ==== 
- 
-7.1. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften. 
- 
-7.2. Die zuständigen Gremien erarbeiten im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz 
-Einzelordnungen für\\ 
-a) die Sporthallen und die  sportlich genutzten Außenbereiche,\\ 
-b) die Computerräume,\\ 
-c) die Mensa,\\ 
-d) die Aufenthaltsräume und Aufenthaltsbereiche,\\ 
-e) die Musikräume und\\ 
-f) die Bibliothek.\\ 
- 
-7.3. Diese Ordnungen werden deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrichtungen angebracht. 
-Zur Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen werden für\\ 
-a) die naturwissenschaftlichen und technischen Räume,\\ 
-b) die Lehrküchen,\\ 
-c) die Räume für Bildende Kunst und\\ 
-d) die Werk- und Maschinenräume\\ 
- 
-Betriebsanweisungen durch die Schulleitung herausgegeben. Diese Betriebsanweisungen werden ebenfalls deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrichtungen angebracht. 
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-7.4. Der Maßnahmenkatalog gemäß Abschnitt 6.8 wird als gesonderter Anhang zu dieser Hausordnung ausgewiesen. Er wird unabhängig von dieser Hausordnung vom Schulausschuss beschlossen und verändert. 
- 
-7.5. Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung trifft der Schulausschuss. – Interimsregelungen erfolgen durch die Schulleitung. Die Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung sowie die Interimsregelungen werden schulöffentlich bekannt gegeben. 
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