hausordnung
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- | ===== Hausordnung der IGS Morbach ===== | ||
- | Die nachfolgende Hausordnung wurde von einem Schulentwicklungsteam, | ||
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- | ==== 1. Grundregelungen für alle ==== | ||
- | Wir verstehen die Schule als einen Ort des Miteinanders, | ||
- | Grenzen vereinbarter und festgelegter Freiräume nicht zu überschreiten. | ||
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- | ==== 2. Wir vereinbaren folgende Grundregeln: | ||
- | * Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. | ||
- | * Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. | ||
- | * Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren. | ||
- | * Wir sind höflich; | ||
- | * Wir sind pünktlich; | ||
- | * Wir gehen respektvoll miteinander um; | ||
- | * Wir sind zuverlässig; | ||
- | * Wir achten den Besitz anderer. | ||
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- | ==== 3. Einzelregelungen für alle ==== | ||
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- | 3.1. Wir vereinbaren für die Integrierte Gesamtschule Morbach die folgenden Lern- und Pausenzeiten: | ||
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- | Zeitraum\\ | ||
- | Lern- und Pausenzeiten\\ | ||
- | 07:45 – 08:00 Uhr Offener Beginn für die Klassen 5 und 6\\ | ||
- | 08:00 – 08:45 Uhr 01. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 08:45 – 09:30 Uhr 02. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 1. große Pause\\ | ||
- | 09:45 – 10:30 Uhr 03. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 10:30 – 11:15 Uhr 04. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 2. große Pause\\ | ||
- | 11:30 – 12:15 Uhr 05. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 12:20 – 13:05 Uhr 06. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 13:05 – 13:50 Uhr 07. Unterrichtsstunde oder Mittagspause\\ | ||
- | 13.50 – 14:35 Uhr 08. Unterrichtsstunde oder Mittagspause\\ | ||
- | 14:40 – 15:25 Uhr 09. Unterrichtsstunde\\ | ||
- | 15:25 – 16:10 Uhr 10. Unterrichtsstunde\\ | ||
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- | 3.2. Wir beachten die Verbote des Rauchens und des Genusses von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln auf dem Schulgelände bzw. während schulischer Veranstaltungen. Wir schreiten aktiv bei Verstößen gegen diese Verbote ein oder melden sie. | ||
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- | 3.3. Schäden, Verluste und Fundsachen melden wir den Hausmeistern oder der Schulverwaltung. | ||
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- | 3.4. Die Benutzung von Fahrrädern, | ||
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- | 3.5. Der Vertrieb von Lebensmitteln oder allen Formen des Schriftgutes, | ||
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- | 3.6. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen sind innerhalb der Schulgebäude, | ||
- | ==== 4. Einzelregelungen für die Klassen ==== | ||
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- | 4.1. Wir vereinbaren, | ||
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- | ==== 5. Einzelregelungen für die Schülerinnen und Schüler ==== | ||
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- | 5.1. Als Schülerinnen und Schüler begeben wir uns auf dem kürzesten Weg zur Schule. Nach dem Betreten des Schulgeländes dürfen wir dieses bis zum Unterrichtsende nicht wieder verlassen, um den gesetzlichen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die die Ganztagsschule besuchen. Das eigenständige Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen erst ab der 11. Klasse gestattet. | ||
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- | 5.2. Als Schülerinnen und Schüler finden wir uns pünktlich vor Unterrichtsbeginn vor den Unterrichtsräumen ein. Ist die für uns zuständige Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, so melden wir dies der Schulverwaltung. | ||
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- | 5.3. Wir begeben uns nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause. Wir halten uns bei vorzeitig beendetem Unterricht in den ausgewiesenen Aufenthaltsräumen und -bereichen der Schule auf. Das Schulgelände dürfen wir bei vorzeitig beendetem Unterricht nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung unserer Eltern | ||
- | verlassen. Diese schriftliche Einverständniserklärung muss der Klassenleitung oder der Schulverwaltung vorliegen. | ||
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- | 5.4. Als Schülerinnen und Schüler dürfen wir das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrerin, eines Lehrers verlassen. | ||
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- | 5.5. Als Schülerinnen und Schüler halten wir uns vor Schulbeginn und in den Pausen auf den Schulhöfen oder im Foyer der Gebäude A, B und E auf. Die Flure des Gebäudes E sind für uns weder Aufenthaltsbereich noch Durchgang. Für uns Schüler ab der 10. Klasse ist die Nutzung des B-Gebäudes in UG und EG ganztägig möglich. | ||
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- | 5.6. Wegen der großen Unfallgefahr halten wir uns als Schülerinnen und Schüler daran, in den Gebäuden nicht zu rennen und zu toben. Wir werfen nicht mit Schnee- und Eisbällen und wir schubsen und rangeln nicht. Wir achten gemeinsam auf diese Verbote und melden gefährliche Spiele und Tätigkeiten den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern. | ||
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- | 5.7. Als Schülerinnen und Schüler leisten wir den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer Folge. Bei Unfällen oder bei Streitigkeiten, | ||
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- | 5.8. Für die sichere Verwahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Es besteht weder ein Versicherungsschutz, | ||
- | Schulverwaltung zur Aufbewahrung abgegeben werden. | ||
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- | 5.9. Der Aufenthalt im Toilettenbereich ist rein zweckbestimmt. | ||
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- | 5.10. Schulfremde Personen oder uns unbekannte Eltern grüßen wir freundlich, melden aber den Aufenthalt dieser Personen sofort der nächsten Lehrkraft, den Hausmeistern oder der Schulverwaltung, | ||
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- | 5.11. Die Benutzung von Handys und von elektronischen Unterhaltungsgeräten ist während der Unterrichtszeit nur zu pädagogischen Zwecken erlaubt. Beim Betreten des Schulgeländes schalten wir unser Handy und sämtliche Geräte, mit denen Bild- und Tondokumente aufgezeichnet und abgespielt werden können, ab. Ab der 10. Klasse dürfen wir elektronische Medien bei Vorlage und schriftlicher Zustimmung zu der Nutzerordnung PC der IGS | ||
- | Morbach in folgenden Bereichen nutzen: im B-Gebäude, im UG des A-Gebäudes und in den Grünanlagen am B-Gebäude. | ||
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- | 5.12. Wir alle möchten in einer sauberen Schule lernen und arbeiten. Deshalb ist jeder verpflichtet, | ||
- | ==== 6. Einzelregelungen für die Lehrerinnen und Lehrer ==== | ||
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- | 6.1. Als Lehrerinnen und Lehrer beginnen und beenden wir den Unterricht pünktlich. | ||
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- | 6.2. Als Lehrerinnen und Lehrer sind uns die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ein besonderes Anliegen. Darum vermitteln wir mit Nachdruck Sinn und Bedeutung von Sicherheitsregeln, | ||
- | der Schule bzw. während schulischer Veranstaltungen. | ||
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- | 6.3. Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir darauf, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit ständige Ziele im Schulleben sind. Insbesondere achten wir auf sparsamen Umgang mit energetischen Ressourcen in den Gebäuden und darauf, dass Müll adäquat entsorgt wird. | ||
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- | 6.4. Als Lehrerinnen und Lehrer achten wir auf eine verständliche und genaue Information der Schülerinnen und Schüler über die Vereinbarungen dieser Hausordnung. Als Klassenleiter/ | ||
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- | 6.5. Als Lehrerinnen und Lehrer sind wir - insbesondere während der Pausen – freundliche, | ||
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- | 6.6. Schulfremde Personen oder uns unbekannte Eltern fragen wir zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nach dem Grund ihres Aufenthaltes in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände, | ||
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- | 6.7. In den Pausen und nach dem Unterricht schließen wir die Klassenräume ab und achten so auf die Unversehrtheit des Eigentums unserer Schülerinnen und Schüler sowie auf deren Sicherheit. | ||
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- | 6.8. Als Lehrerinnen und Lehrer ahnden wir Verstöße der Schüler/ | ||
- | ==== 7. Einzelordnungen und Anhang ==== | ||
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- | 7.1. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften. | ||
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- | 7.2. Die zuständigen Gremien erarbeiten im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz | ||
- | Einzelordnungen für\\ | ||
- | a) die Sporthallen und die sportlich genutzten Außenbereiche, | ||
- | b) die Computerräume, | ||
- | c) die Mensa,\\ | ||
- | d) die Aufenthaltsräume und Aufenthaltsbereiche, | ||
- | e) die Musikräume und\\ | ||
- | f) die Bibliothek.\\ | ||
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- | 7.3. Diese Ordnungen werden deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrichtungen angebracht. | ||
- | Zur Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen werden für\\ | ||
- | a) die naturwissenschaftlichen und technischen Räume,\\ | ||
- | b) die Lehrküchen, | ||
- | c) die Räume für Bildende Kunst und\\ | ||
- | d) die Werk- und Maschinenräume\\ | ||
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- | Betriebsanweisungen durch die Schulleitung herausgegeben. Diese Betriebsanweisungen werden ebenfalls deutlich sichtbar in den jeweiligen Einrichtungen angebracht. | ||
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- | 7.4. Der Maßnahmenkatalog gemäß Abschnitt 6.8 wird als gesonderter Anhang zu dieser Hausordnung ausgewiesen. Er wird unabhängig von dieser Hausordnung vom Schulausschuss beschlossen und verändert. | ||
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- | 7.5. Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung trifft der Schulausschuss. – Interimsregelungen erfolgen durch die Schulleitung. Die Entscheidungen zur Auslegung und zur Umsetzung der Hausordnung sowie die Interimsregelungen werden schulöffentlich bekannt gegeben. |
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